Regelung Schwimmen Klasse 2
Schwimmen Klasse 2
Folgende Regelung treffen wir jetzt bezüglich kranker Kinder, welche nicht am Schwimmen teilnehmen können:
Wenn ein Kind nicht am Schwimmen teilnehmen kann, dann fährt es dennoch mit in die Schwimmhalle und wird dort von den Begleitpersonen aus unserer Schule vor der Halle oder im Eingangsbereich betreut.
Bitte bedenken Sie, dass Ihr Kind, wenn es erkältet ist, ggf. auch nicht die Schule besuchen kann, da ihr Kind krank ist.
Wenn ein Kind 4 Wochen in Folge beim Schwimmen fehlt, benötigt es ein amtsärztliches Attest.