Entschuldigung bei Krankheit

Sollte Ihr Kind krank oder aus einem anderen Grund verhindert sein, die Schule zu besuchen, teilen Sie dies bitte bis spätestens 7.45 Uhr telefonisch oder per E-Mail der Schule mit.

Fehlt ein Schüler zu Beginn der 2. Unterrichtstunde unentschuldigt, beginnt der unterrichtende Lehrer das unentschuldigte Fehlen zu erkunden, indem die Eltern oder andere auskunftsfähige Personen unter den angegebenen Notfallnummern kontaktiert werden.

Wenn wir Sie nach wiederholten Versuchen nicht erreichen und Ihr Kind zum zweiten Unterrichtsblock immer noch nicht eingetroffen ist, müssen wir das Polizeirevier verständigen und um Hilfe bitten.

Bitte haben Sie unbedingt ein Augenmerk auf die ständige Aktualität Ihrer Notfallnummer und geben Sie nach Möglichkeit auch mehrere Notfallnummern an, so dass wir unserer
Kontaktpflicht mit Ihnen auch nachkommen können.

Teilen Sie bitte absehbares Fehlen (Arztbesuche, Befreiungen usw.) unbedingt immer rechtzeitig dem Klassenleiter mit.

Im Falle fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.

Abmeldungen für den Hort bitte über die Nummer 0351 801 01 33.