Wichtige Informationen und Festlegungen

Bei Stundenausfall gilt für die Entlassungszeit die schriftlich vorliegende Vereinbarung zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten.

Bei Beschädigung von Schuleigentum bzw. des Eigentums anderer in der Schule wird gegenüber den Erziehungsberechtigten des Verursachers Schadenersatz gefordert. Der Schulträger übernimmt keine Haftung für Schüler und Hortkinder.

Meldepflichtige Infektionskrankheiten und Kopfläuse sind durch die Erziehungsberechtigten sofort der Schule mitzuteilen.

Besucher melden sich im Sekretariat, beim Schulleiter, Hausmeister oder im Hort an! Jedes Befahren oder Parken auf dem Schulgelände ist untersagt. Ausnahmen legt die Schulleiterin fest.

Die Kinder suchen frühmorgens allein ihre Plätze auf und packen selbstständig ihre Schulsachen aus, damit der Unterricht pünktlich beginnen kann.

Die Sachen der Schüler sind nicht versichert. Das Mitbringen von Wertsachen und gefährlichen Gegenständen ist generell untersagt. Die Stadtverwaltung Dresden haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben und können auch dort abgeholt werden.

Bitte beachten Sie unsere Hausordnung und die Brandschutzordnung! Beides finden Sie rechts neben der Sekretariatstür.