Fahrtenkonzept der 103. Grundschule

Schulfahrten/Landheimfahrten spielen eine wichtige Rolle im pädagogischen Konzept der 103. Grundschule. Sie sind eine feste Größe im schulischen Werdegang eines jeden Schülers und Bestandteil unseres Schulprogramms.

Die Fahrten verfolgen pädagogische und inhaltliche Ziele und stellen somit Unterricht als einen anderen Lernort dar. Sie dienen dazu, neben fachlichen Inhalten auch die sozialen Kompetenzen der Schüler untereinander und in der Klassengemeinschaft zu fördern.

Alle Schülerinnen und Schüler müssen grundsätzlich an der Fahrt teilnehmen, es sei denn, es liegen begründete Ausnahmefälle vor, die der Schulleitung rechtzeitig (d.h. spätestens wenn die Einverständniserklärungen verteilt werden) schriftlich in Form eines Antrages vorzulegen sind. In akzeptierten Ausnahmefällen besteht in der Woche, in der die Fahrt stattfindet, Unterrichtspflicht. Im Krankheitsfall muss für jeden Tag eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.

Klassenfahrten/Landheimfahrten

Klasse Wann Art Ziele Tage
2 während des Schuljahres Klassenfahrt Nähere Umgebung 3-5
3 während des Schuljahres Klassenfahrt Sachsen 3-5
4 während des Schuljahres Klassenfahrt Sachsen 3-5

Jede Klasse führt mindestens 1x, höchstens 2x während ihrer Grundschulzeit eine Klassenfahrt/Landheimfahrt durch.
Die Gesamtkosten pro Fahrt sollten 160 Euro pro Schüler nicht überschreiten.

Fahrten mit bis zu 1 Übernachtung sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Darüber hinaus finden Wanderungen in die Schulumgebung statt. Diese richten sich nach den Unterrichtsinhalten und Begebenheiten der einzelnen Klassen und dienen dazu, die Schulumgebung näher kennenzulernen. (Bsp.: Schulwege der Kinder, Walderkundung, Heimatmuseum…)
Pro Schuljahr können 3 Wandertage durchgeführt werden. Insgesamt soll der zeitliche Rahmen von 5 Tagen für Wandertage und Schulfahrten während eines Schuljahres nicht überschritten werden (siehe hier auch VwV des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung von Schulfahrten vom 7. April 2014).

Grundsätzlich sollte auf der Klassenstufe angestrebt werde, einheitlich vorzugehen.
Jeder Lehrer ist dazu verpflichtet eine Ersatzperson vor Beantragung der Fahrt zu benennen und eine extra Haftpflichtversicherung für den Zeitraum der Reise abzuschließen.