Objektspezifische Regelung nach Punkt 3 der Dienstordnung Brandschutzordnung/Gefahren der Landeshauptstadt Dresden vom 22. Juli 2009 für die 103. Grundschule

[Brandschutzordnung DIN 14096 / Teil B]

1. Geltungsbereich

Diese Verhaltensanweisung untersetzt die „Dienstordnung über den Brandschutz und Maß- nahmen bei Gefahrensituationen in den Organisationseinheiten der Landeshauptstadt Dres- den“ und regelt das Verhalten der in der 103. Grundschule untergebrachten Schüler, Beschäftigten und Besucher bei Bränden und in Gefahrensituationen. Sie ist ergänzender Bestandteil der Haus- und Hofordnung + Hallenordnung der Schule und gilt auch für den im Schulgebäude befindlichen Hort bzw. alle Mieter.

2. Objektverantwortlich

Funktion Name Zimmer Telefon
Schulleiterin Constanze Hänsel 1/115 intern 13
stellv. Schulleiterin Elke Körner 1/113 intern 12
Hortleiterin Kerstin Lange 2/214 0351-8010133
stellv. Hortleiterin Daniela Küchler 1/106 0351-8010133
Hausmeister Falk Leuschke E/010 0173-3696144

3. Brand- und Gefahrenverhütung

Der Umgang mit Feuer und offenem Licht ist in allen Räumen und Örtlichkeiten grundsätz- lich untersagt. Ausnahmen kann der Objektverantwortliche festlegen.
Das Rauchen ist in allen Schulgebäuden einschließlich der dazugehörigen Nebenbereiche, im gesamten Komplex der Schulsporthalle sowie im gesamten Außengelände der Schule nicht gestattet.
Mängel und besondere Auffälligkeiten an den Einrichtungen und darin befindlichen Sachen sind unverzüglich dem Objektverantwortlichen anzuzeigen.

4. Flucht- und Rettungswege

Die Flucht- und Rettungswegepläne hängen im Schulhaus aus.
Der Flucht- und Rettungsweg führt über die drei Hinterausgänge sowie den Haupteingang. In diesen Wegen dürfen grundsätzlich keine brennbaren Materialien gelagert oder angehangen werden.
Die Flucht- und Rettungswege sowie die Zufahrt zum Objekt müssen stets in voller baulicher Breite frei sein.
Die Rauchschutztüren (Türen mit Feststellanlagen im Erdgeschoss, 1. und 2. Etage) dürfen nicht gewaltsam (z. B. durch Keile) offen gehalten und unwirksam gemacht werden, sie schließen im Brandfall automatisch und bilden somit einen Rauchabschnitt.
Sie dürfen im Brandfall nicht verschlossen werden.

Die Brandschutztüren (Türen ohne Feststellanlagen) sind geschlossen zu halten, um im Brandfall eine Rauchausbreitung zu verhindern.

5. Melde- und Löscheinrichtungen

Im Gebäude befindet sich eine Brandmeldeanlage und der Alarm wird automatisch ausgelöst.
Die Auslösestellen für den Hausalarm (blaues Kästchen mit Aufschrift Hausalarm) befinden sich:

im Keller: jeweils neben der Treppe und neben dem Wirtschaftseingang
im Erdgeschoss: im Foyer (von außen - linkssseitig)
an den drei Hinterausgängen (rechtsseitig)
in der 1. Etage: neben der Sekretariatstür (Zimmer 1/114)
neben dem Vorbereitungszimmer (Zimmer 1/111)
an der Treppe vor der Jungentoilette (Zimmer 1/119)
in der 2. Etage: neben dem Zimmer 2/211
neben dem Hortleiterzimmer (Zimmer 2/214)
neben dem Arztzimmer (Zimmer 2/217)

Bei Stromausfall ist die stromunabhängige Alarmierungsmöglichkeit der Drucklufthupe zu nutzen. Diese befinden sich im Sekretariat, im Lehrerzimmer, im Personalraum des Hortes (2/215) und in der Turnhalle.

Alarmierungstöne

Hausalarm Dauerton
Stromunabhängige Variante: unterbrochener Ton der Drucklufthupe
Amoklauf Trillerpfeife – dauerhaft ununterbrochenes Pfeifen

Unabhängig dieser Alarmierung ist folgend sofort der Notruf abzusetzen.
Handfeuerlöscher (Pulver) befinden sich in jeder Etage am Treppenaufgang.
Für Brände an Computern sind CO2 –Löscher zu nutzen, sie befinden sich im Computerraum.
Benutzte Feuerlöscher sind hinzulegen und anschließend dem Hausmeister zu übergeben. Diese dürfen nicht wieder an ihren Standort zurück- und angebracht werden.

6. Notrufnummern

Standorte der Telefone in der Schule: Schulleitung,
Lehrerzimmer,
Hortleitung,
Turnhalle
bei Störung: Alarmierung über Handy

Bei Feststellung eines Brandes ist dieser unverzüglich der Feuerwehr anzuzeigen:

Notruf 112 mit Angabe: wo brennt es,
was brennt,
sind Menschen verletzt oder in Gefahr,
wer meldet den Brand.
Nicht zu vergessen: W-Warten – sollte es Rückfragen oder Instruktionen geben.

Rettung von Menschenleben geht vor Brandbekämpfung!

Löschversuche ohne Gefährdung der eigenen Person unternehmen!

Danach ist unverzüglich der Objektverantwortliche des Gebäudes zu informieren und folgend die/der Grundstücksverwalterin Frau Barsch (0351-488 6626 bzw. 0174-3396521), das Schulverwaltungsamt Dresden (0351-488. 9228/.9227/.9215) sowie gleichfalls das Sachgebiet Versicherungsverwaltung des Rechtsamtes Landeshauptstadt Dresden
(0351-488 95 70 bis 74).
Der Objektverantwortliche entscheidet über das Absetzen ggf. weiterer Notrufe.

Notrufnummern

Polizei 110
Feuerwehr/Rettungsdienst 112
Polizeidirektion Dresden
Kriminaldauerdienst
Schießgasse 7
01067 Dresden
Ruf (03 51) 4 83 20 82
Fax: (03 51) 4 83 22 90
Polizeirevier Dresden-Neustadt
Stauffenbergallee 18
01099 Dresden
Ruf: (03 51) 65 24 40
Giftinformationszentrum für
Bundesland Sachsen
Nordhäuser Str. 74
99089 Erfurt
Ruf: (03 61) 73 07 30
Nächstgelegener Durchgangsarzt (D-Arzt) –
Unfallchirurgie und
nächstgelegenes Krankenhaus

Diakonissenkrankenhaus Dresden
Holzhofgasse 20
01099 Dresden
Ruf: 8100
Störungsmeldung Erdgas (03 51) 8 60 33 33
bzw. 205853333
Störungsmeldung Wasser (03 51) 8 60 22 22
bzw. 205852222
Störungsmeldung Energie/Strom (03 51) 8 60 86 86
bzw. 205858686
Störungsmeldung Fernwärme (03 51) 8 60 61 61
bzw. 205856161

Bei allen angegebenen Rufnummern ist zu beachten, dass aus dem Schulnetz heraus die „0“ vorgewählt werden muss

7. Verhalten bei Bombendrohung

Umgehende Meldung einer Bombendrohung an die Polizei. Die Polizei bzw. der Objektver- antwortliche legen die notwendigen Maßnahmen fest. Anschließend ist vom Empfänger der Bombendrohung das Erfassungsblatt (Dienstordnung 1.40 LH DD) auszufüllen und dem Objektverantwortlichen zu übergeben, um es der Polizeibehörde zuzustellen sowie nach ver-waltungsrechtlichen Bestimmungen die Meldung eines „Besonderen Vorkommnisses“ vorzu-nehmen.

8. Verhalten im Brand- bzw. Gefahrenfall / In Sicherheit bringen

Bei Ertönen des Notsignals haben alle Beschäftigten unter Mitnahme aller Schüler, Handwerker oder sonstigen Personen sofort das Gebäude zu verlassen und sich umgehend zum Sammelplatz zu begeben.
Gelingt es nicht, ein Notsignal abzusetzen, ist bei Auftreten eines Brand-/Gefahrenfalles durch „lautes Rufen“ zu alarmieren. Vor Verlassen des Gebäudes sind Fenster zu schließen. Türen sind zu schließen, aber nicht zu verschließen. Klassen- und Notenbücher der Grundschule sowie die Gruppenbücher des Hortes sind mitnehmen. Die Schulsekretärin bzw. in Abwesenheit der Objektverantwortliche nimmt die Klassenbücher aus der Ablage im Lehrerzimmer an sich.
Der Objektverantwortliche bzw. eine von ihm beauftragte Person öffnet auf dem Schulgrundstück das Hoftor und weist die Rettungskräfte ein.

Die Kontrolle der Nebenbereiche übernimmt:

Keller/Erdgeschoss Hausmeister/Betriebshelfer
1. Etage Schulleiter/Stellvertreterin
2. Etage Hortleiterin/Stellvertreterin

Ist der Flucht- und Rettungsweg versperrt, verbleiben die Mitarbeiter in den Zimmern und schließen Fenster und Türen.

Über Lichtsignale oder Bewegen am Fenster auf sich aufmerksam machen. Fenster dabei nicht öffnen! – sog. „Kaminwirkung“ tritt ein!

Der Objektverantwortliche oder eine von ihm benannte Person, sowie die Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste haben im Brand-/Gefahrenfall Weisungsbefugnis. Nach Eintreffen der Feuerwehr ist ausschließlich deren Anweisungen Folge zu leisten. Die Feuerwehr hebt den Alarm auf.
Durch einen Dauerklingelton werden die Nutzer der Schulsporthalle alarmiert.
Die Einfahrt für die Feuerwehr/Rettungsfahrzeuge erfolgt über die Hofeinfahrt, die Flächen für die Einfahrt und der Wendebereich sind ständig frei zu halten. Auf dem Schulhof ist das Parken verboten, Ausnahmen gelten für Rettungs-, Behinderten-, Liefer- und Versorgungsfahrzeuge.

9. Sammelstellen

Zentraler Sammelpunkt ist für die Zeit der Baumaßnahme „Turnhallenbau“ die Inselfläche am Ausgang Forststraße. Die Straßensperrung Forststraße erfolgt durch die ersten beiden Lehrer/Erzieher, die den Sammelplatz erreichen.
Jeder Lehrer/Erzieher/GTA-Verantwortliche hat nach Eintreffen an der Sammelstelle unverzüglich die Anwesenheit der Schüler seiner Klasse/Gruppe festzustellen und meldet sich danach sofort beim Objektverantwortlichen. Aufgeteilte Kinder bzw. Klassen in Stillbeschäftigung sind vom jeweils verantwortlichen Lehrer mit zu betreuen.
Der Objektverantwortliche stellt folgend die Anwesenheit aller auf dem Sammelplatz fest.

10. Erste Hilfe

Erste-Hilfe-Material befindet sich in folgenden Räumen:
Sekretariat, Lehrerzimmer, 2/205, Werkräume, Hausmeisterbüro, Schulsporthalle.
Die entsprechenden Räume sind mit dem Aufkleber –Weißes Kreuz auf grünem Untergrund– gekennzeichnet.
Alle Lehrer und Horterzieher, Hausmeister, Betriebshelfer und die Schulsekretärin sind ausgebildete Ersthelfer.
Die Zahnrettungsbox befindet sich im Lehrerzimmer, der betreffende Schrank ist von außen gekennzeichnet.
Erste Hilfe ist durch die Ersthelfer bis zum Eintreffen der Rettungskräfte zu leisten.

11. Sonstige Besonderheiten

Piktogramme und Sicherheitshinweise dürfen nicht entfernt oder beschädigt werden und müssen jederzeit deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht werden.
Die Aushänge „Flucht- und Rettungswegepläne im Keller- und Erdgeschossbereich“, „Verhalten im Brandfall“ sowie „Alarmpläne“ sind Bestandteil dieser objektspezifischen Regelung.

Für die Durchführung von Schweiß-, Trennschleif- und Auftauarbeiten ist grundsätzlich die schriftliche Zustimmung des SVA (Erlaubnisschein: Vordruck LDr.522) einzuholen. Das gilt nicht für den Lehrplanbereich.

Die Aufstellung und Benutzung privater elektrischer Geräte darf nur mit Zustimmung des Schulleiters erfolgen. Die über Steckvorrichtung betriebenen Geräte müssen eine gültige Prüfplakette haben. In Brand geratene elektrische Geräte sind vom Netz zu trennen.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Aufzugs- und lüftungstechnische Anlagen sind vor der Wiederinbetriebnahme nach einem Brandschaden durch Sachkundige bzw. Sachver- ständige zu überprüfen und freigeben zu lassen.

Bei allen Gefahren ist nach dem „Rahmenplan für Sächsische Schulen zur Bewältigung von Bedrohungs- und Amoksituationen“ Stand: Juni 2010 zu verfahren.

Meldung eines „Besonderen Vorkommnisses“ vornehmen:

SMK E-Mail: MeldVorkom@smk-sachsen-de
Fax: (03 51) 5 64 26 02
Sächsische Bildungsagentur
Chemnitz
Fax: (03 71) 5 36 64 91
Sächsische Bildungsagentur
Regionalstelle Dresden
Fax: (03 51) 8 43 94 04
Schulverwaltungsamt Dresden Fax: (03 51) 4 88 92 13

Ergänzender Bestandteil dieser Regelung ist der Notfallplan für berufsbedingte Krisensituationen mit psychischer Extrembelastung.