Objektspezifische Regelung nach Punkt 3 der Dienstordnung Brandschutzordnung/Gefahren der Landeshauptstadt Dresden vom 22. Juli 2009 für die 103. Grundschule
[Brandschutzordnung DIN 14096 / Teil B]
1. Geltungsbereich
Diese Verhaltensanweisung untersetzt die „Dienstordnung über den Brandschutz und Maß- nahmen bei Gefahrensituationen in den Organisationseinheiten der Landeshauptstadt Dres- den“ und regelt das Verhalten der in der 103. Grundschule untergebrachten Schüler, Beschäftigten und Besucher bei Bränden und in Gefahrensituationen. Sie ist ergänzender Bestandteil der Haus- und Hofordnung + Hallenordnung der Schule und gilt auch für den im Schulgebäude befindlichen Hort bzw. alle Mieter.
2. Objektverantwortlich
Funktion | Name | Zimmer | Telefon |
---|---|---|---|
Schulleiterin | Constanze Hänsel | 1/115 | intern 13 |
stellv. Schulleiterin | Elke Körner | 1/113 | intern 12 |
Hortleiterin | Kerstin Lange | 2/214 | 0351-8010133 |
stellv. Hortleiterin | Daniela Küchler | 1/106 | 0351-8010133 |
Hausmeister | Falk Leuschke | E/010 | 0173-3696144 |
3. Brand- und Gefahrenverhütung
Der Umgang mit Feuer und offenem Licht ist in allen Räumen und Örtlichkeiten grundsätz- lich untersagt. Ausnahmen kann der Objektverantwortliche festlegen.
Das Rauchen ist in allen Schulgebäuden einschließlich der dazugehörigen Nebenbereiche, im gesamten Komplex der Schulsporthalle sowie im gesamten Außengelände der Schule nicht gestattet.
Mängel und besondere Auffälligkeiten an den Einrichtungen und darin befindlichen Sachen sind unverzüglich dem Objektverantwortlichen anzuzeigen.
4. Flucht- und Rettungswege
Die Flucht- und Rettungswegepläne hängen im Schulhaus aus.
Der Flucht- und Rettungsweg führt über die drei Hinterausgänge sowie den Haupteingang. In diesen Wegen dürfen grundsätzlich keine brennbaren Materialien gelagert oder angehangen werden.
Die Flucht- und Rettungswege sowie die Zufahrt zum Objekt müssen stets in voller baulicher Breite frei sein.
Die Rauchschutztüren (Türen mit Feststellanlagen im Erdgeschoss, 1. und 2. Etage) dürfen nicht gewaltsam (z. B. durch Keile) offen gehalten und unwirksam gemacht werden, sie schließen im Brandfall automatisch und bilden somit einen Rauchabschnitt.
Sie dürfen im Brandfall nicht verschlossen werden.
Die Brandschutztüren (Türen ohne Feststellanlagen) sind geschlossen zu halten, um im Brandfall eine Rauchausbreitung zu verhindern.
5. Melde- und Löscheinrichtungen
Im Gebäude befindet sich eine Brandmeldeanlage und der Alarm wird automatisch ausgelöst.
Die Auslösestellen für den Hausalarm (blaues Kästchen mit Aufschrift Hausalarm) befinden sich:
im Keller: | jeweils neben der Treppe und neben dem Wirtschaftseingang |
im Erdgeschoss: | im Foyer (von außen - linkssseitig) an den drei Hinterausgängen (rechtsseitig) |
in der 1. Etage: | neben der Sekretariatstür (Zimmer 1/114) neben dem Vorbereitungszimmer (Zimmer 1/111) an der Treppe vor der Jungentoilette (Zimmer 1/119) |
in der 2. Etage: | neben dem Zimmer 2/211 neben dem Hortleiterzimmer (Zimmer 2/214) neben dem Arztzimmer (Zimmer 2/217) |
Bei Stromausfall ist die stromunabhängige Alarmierungsmöglichkeit der Drucklufthupe zu nutzen. Diese befinden sich im Sekretariat, im Lehrerzimmer, im Personalraum des Hortes (2/215) und in der Turnhalle.
Alarmierungstöne
Hausalarm | Dauerton |
Stromunabhängige Variante: | unterbrochener Ton der Drucklufthupe |
Amoklauf | Trillerpfeife – dauerhaft ununterbrochenes Pfeifen |
Unabhängig dieser Alarmierung ist folgend sofort der Notruf abzusetzen.
Handfeuerlöscher (Pulver) befinden sich in jeder Etage am Treppenaufgang.
Für Brände an Computern sind CO2 –Löscher zu nutzen, sie befinden sich im Computerraum.
Benutzte Feuerlöscher sind hinzulegen und anschließend dem Hausmeister zu übergeben. Diese dürfen nicht wieder an ihren Standort zurück- und angebracht werden.
6. Notrufnummern
Standorte der Telefone in der Schule: | Schulleitung, Lehrerzimmer, Hortleitung, Turnhalle |
bei Störung: | Alarmierung über Handy |
Bei Feststellung eines Brandes ist dieser unverzüglich der Feuerwehr anzuzeigen:
Notruf 112 mit Angabe: | wo brennt es, was brennt, sind Menschen verletzt oder in Gefahr, wer meldet den Brand. |
Nicht zu vergessen: | W-Warten – sollte es Rückfragen oder Instruktionen geben. |
Rettung von Menschenleben geht vor Brandbekämpfung!
Löschversuche ohne Gefährdung der eigenen Person unternehmen!
Danach ist unverzüglich der Objektverantwortliche des Gebäudes zu informieren und folgend die/der Grundstücksverwalterin Frau Barsch (0351-488 6626 bzw. 0174-3396521), das Schulverwaltungsamt Dresden (0351-488. 9228/.9227/.9215) sowie gleichfalls das Sachgebiet Versicherungsverwaltung des Rechtsamtes Landeshauptstadt Dresden
(0351-488 95 70 bis 74).
Der Objektverantwortliche entscheidet über das Absetzen ggf. weiterer Notrufe.
Notrufnummern
Polizei | 110 |
Feuerwehr/Rettungsdienst | 112 |
Polizeidirektion Dresden Kriminaldauerdienst Schießgasse 7 01067 Dresden |
Ruf (03 51) 4 83 20 82 Fax: (03 51) 4 83 22 90 |
Polizeirevier Dresden-Neustadt Stauffenbergallee 18 01099 Dresden |
Ruf: (03 51) 65 24 40 |
Giftinformationszentrum für Bundesland Sachsen Nordhäuser Str. 74 99089 Erfurt |
Ruf: (03 61) 73 07 30 |
Nächstgelegener Durchgangsarzt (D-Arzt) – Unfallchirurgie und nächstgelegenes Krankenhaus Diakonissenkrankenhaus Dresden Holzhofgasse 20 01099 Dresden |
Ruf: 8100 |
Störungsmeldung Erdgas | (03 51) 8 60 33 33 bzw. 205853333 |
Störungsmeldung Wasser | (03 51) 8 60 22 22 bzw. 205852222 |
Störungsmeldung Energie/Strom | (03 51) 8 60 86 86 bzw. 205858686 |
Störungsmeldung Fernwärme | (03 51) 8 60 61 61 bzw. 205856161 |
Bei allen angegebenen Rufnummern ist zu beachten, dass aus dem Schulnetz heraus die „0“ vorgewählt werden muss
7. Verhalten bei Bombendrohung
Umgehende Meldung einer Bombendrohung an die Polizei. Die Polizei bzw. der Objektver- antwortliche legen die notwendigen Maßnahmen fest. Anschließend ist vom Empfänger der Bombendrohung das Erfassungsblatt (Dienstordnung 1.40 LH DD) auszufüllen und dem Objektverantwortlichen zu übergeben, um es der Polizeibehörde zuzustellen sowie nach ver-waltungsrechtlichen Bestimmungen die Meldung eines „Besonderen Vorkommnisses“ vorzu-nehmen.
8. Verhalten im Brand- bzw. Gefahrenfall / In Sicherheit bringen
Bei Ertönen des Notsignals haben alle Beschäftigten unter Mitnahme aller Schüler, Handwerker oder sonstigen Personen sofort das Gebäude zu verlassen und sich umgehend zum Sammelplatz zu begeben.
Gelingt es nicht, ein Notsignal abzusetzen, ist bei Auftreten eines Brand-/Gefahrenfalles durch „lautes Rufen“ zu alarmieren. Vor Verlassen des Gebäudes sind Fenster zu schließen. Türen sind zu schließen, aber nicht zu verschließen. Klassen- und Notenbücher der Grundschule sowie die Gruppenbücher des Hortes sind mitnehmen. Die Schulsekretärin bzw. in Abwesenheit der Objektverantwortliche nimmt die Klassenbücher aus der Ablage im Lehrerzimmer an sich.
Der Objektverantwortliche bzw. eine von ihm beauftragte Person öffnet auf dem Schulgrundstück das Hoftor und weist die Rettungskräfte ein.
Die Kontrolle der Nebenbereiche übernimmt:
Keller/Erdgeschoss | Hausmeister/Betriebshelfer |
1. Etage | Schulleiter/Stellvertreterin |
2. Etage | Hortleiterin/Stellvertreterin |
Ist der Flucht- und Rettungsweg versperrt, verbleiben die Mitarbeiter in den Zimmern und schließen Fenster und Türen.
Über Lichtsignale oder Bewegen am Fenster auf sich aufmerksam machen. Fenster dabei nicht öffnen! – sog. „Kaminwirkung“ tritt ein!
Der Objektverantwortliche oder eine von ihm benannte Person, sowie die Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste haben im Brand-/Gefahrenfall Weisungsbefugnis. Nach Eintreffen der Feuerwehr ist ausschließlich deren Anweisungen Folge zu leisten. Die Feuerwehr hebt den Alarm auf.
Durch einen Dauerklingelton werden die Nutzer der Schulsporthalle alarmiert.
Die Einfahrt für die Feuerwehr/Rettungsfahrzeuge erfolgt über die Hofeinfahrt, die Flächen für die Einfahrt und der Wendebereich sind ständig frei zu halten. Auf dem Schulhof ist das Parken verboten, Ausnahmen gelten für Rettungs-, Behinderten-, Liefer- und Versorgungsfahrzeuge.
9. Sammelstellen
Zentraler Sammelpunkt ist für die Zeit der Baumaßnahme „Turnhallenbau“ die Inselfläche am Ausgang Forststraße. Die Straßensperrung Forststraße erfolgt durch die ersten beiden Lehrer/Erzieher, die den Sammelplatz erreichen.
Jeder Lehrer/Erzieher/GTA-Verantwortliche hat nach Eintreffen an der Sammelstelle unverzüglich die Anwesenheit der Schüler seiner Klasse/Gruppe festzustellen und meldet sich danach sofort beim Objektverantwortlichen. Aufgeteilte Kinder bzw. Klassen in Stillbeschäftigung sind vom jeweils verantwortlichen Lehrer mit zu betreuen.
Der Objektverantwortliche stellt folgend die Anwesenheit aller auf dem Sammelplatz fest.
10. Erste Hilfe
Erste-Hilfe-Material befindet sich in folgenden Räumen:
Sekretariat, Lehrerzimmer, 2/205, Werkräume, Hausmeisterbüro, Schulsporthalle.
Die entsprechenden Räume sind mit dem Aufkleber –Weißes Kreuz auf grünem Untergrund– gekennzeichnet.
Alle Lehrer und Horterzieher, Hausmeister, Betriebshelfer und die Schulsekretärin sind ausgebildete Ersthelfer.
Die Zahnrettungsbox befindet sich im Lehrerzimmer, der betreffende Schrank ist von außen gekennzeichnet.
Erste Hilfe ist durch die Ersthelfer bis zum Eintreffen der Rettungskräfte zu leisten.
11. Sonstige Besonderheiten
Piktogramme und Sicherheitshinweise dürfen nicht entfernt oder beschädigt werden und müssen jederzeit deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht werden.
Die Aushänge „Flucht- und Rettungswegepläne im Keller- und Erdgeschossbereich“, „Verhalten im Brandfall“ sowie „Alarmpläne“ sind Bestandteil dieser objektspezifischen Regelung.
Für die Durchführung von Schweiß-, Trennschleif- und Auftauarbeiten ist grundsätzlich die schriftliche Zustimmung des SVA (Erlaubnisschein: Vordruck LDr.522) einzuholen. Das gilt nicht für den Lehrplanbereich.
Die Aufstellung und Benutzung privater elektrischer Geräte darf nur mit Zustimmung des Schulleiters erfolgen. Die über Steckvorrichtung betriebenen Geräte müssen eine gültige Prüfplakette haben. In Brand geratene elektrische Geräte sind vom Netz zu trennen.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Aufzugs- und lüftungstechnische Anlagen sind vor der Wiederinbetriebnahme nach einem Brandschaden durch Sachkundige bzw. Sachver- ständige zu überprüfen und freigeben zu lassen.
Bei allen Gefahren ist nach dem „Rahmenplan für Sächsische Schulen zur Bewältigung von Bedrohungs- und Amoksituationen“ Stand: Juni 2010 zu verfahren.
Meldung eines „Besonderen Vorkommnisses“ vornehmen:
SMK | E-Mail: MeldVorkom@smk-sachsen-de Fax: (03 51) 5 64 26 02 |
Sächsische Bildungsagentur Chemnitz |
Fax: (03 71) 5 36 64 91 |
Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Dresden |
Fax: (03 51) 8 43 94 04 |
Schulverwaltungsamt Dresden | Fax: (03 51) 4 88 92 13 |
Ergänzender Bestandteil dieser Regelung ist der Notfallplan für berufsbedingte Krisensituationen mit psychischer Extrembelastung.