Sportbefreiungen
Zur Information an alle Eltern!
Liebe Eltern,
wir möchten uns heute mit einem kurzen, aber wichtigen Anliegen an
Sie wenden.
In letzter Zeit kam es sehr häufig vor, dass Kinder aufgrund von leichten
Erkrankungen oder Unwohlsein von Ihnen als Eltern von der gesamten
Sportstunde befreit wurden.
Wir möchten Sie freundlich daran erinnern, dass eine vollständige
Sportbefreiung, laut der Sächsischen Schulbesuchsordnung
(§3 Absatz 2), nur in besonderen Fällen oder auf Grundlage eines
ärztlichen Attests erfolgen kann. Eine komplette Befreiung allein auf
Wunsch der Eltern, ist nicht möglich.
Wir als Sportlehrerinnen und Sportlehrer sind Ihnen sehr dankbar für
die wichtigen Hinweise zum Gesundheitszustand Ihres Kindes, sei es
eine abklingende Erkältung, ein eingewachsener Zehnagel, ein
umgeknickter Fuß, eine überstandene Magen-Darm Erkrankung,
morgendliches Kopfweh usw....
Somit sind wir in der Lage, auch gemeinsam mit Ihrem Kind zu
entscheiden, welche Anforderungen der jeweiligen Sportstunde dem
Kind zuzutrauen sind, können die Belastungen oder Übungen
individuell anpassen bzw. können einschreiten, falls sich das Kind zu
viel zumutet.
Selbstverständlich erhält Ihr Kind auch die Möglichkeit, individuelle
Pausen einzulegen und jederzeit Übungen abzubrechen, wenn es diese
aus gesundheitlichen Gründen nicht fortführen kann.
Es gibt viele Möglichkeiten, wie ein Kind dennoch sinnvoll in den
Unterricht eingebunden werden kann, zum Beispiel durch:
- Beobachtungsaufgaben
- Unterstützung der Mitschülerinnen bzw. Mitschüler/ Lehrerinnen und Lehrer
Bitte nehmen Sie Ihrem Kind nicht die Chance, sich nach seinen
Möglichkeiten am Unterricht zu beteiligen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Herzliche Grüße
Ihre Sportlehrerinnen und Sportlehrer der 103. Grundschule