Sportbefreiungen

Zur Information an alle Eltern!

Liebe Eltern,

wir möchten uns heute mit einem kurzen, aber wichtigen Anliegen an

Sie wenden.

In letzter Zeit kam es sehr häufig vor, dass Kinder aufgrund von leichten

Erkrankungen oder Unwohlsein von Ihnen als Eltern von der gesamten

Sportstunde befreit wurden.

Wir möchten Sie freundlich daran erinnern, dass eine vollständige

Sportbefreiung, laut der Sächsischen Schulbesuchsordnung

(§3 Absatz 2), nur in besonderen Fällen oder auf Grundlage eines

ärztlichen Attests erfolgen kann. Eine komplette Befreiung allein auf

Wunsch der Eltern, ist nicht möglich.

Wir als Sportlehrerinnen und Sportlehrer sind Ihnen sehr dankbar für

die wichtigen Hinweise zum Gesundheitszustand Ihres Kindes, sei es

eine abklingende Erkältung, ein eingewachsener Zehnagel, ein

umgeknickter Fuß, eine überstandene Magen-Darm Erkrankung,

morgendliches Kopfweh usw....

Somit sind wir in der Lage, auch gemeinsam mit Ihrem Kind zu

entscheiden, welche Anforderungen der jeweiligen Sportstunde dem

Kind zuzutrauen sind, können die Belastungen oder Übungen

individuell anpassen bzw. können einschreiten, falls sich das Kind zu

viel zumutet.

Selbstverständlich erhält Ihr Kind auch die Möglichkeit, individuelle

Pausen einzulegen und jederzeit Übungen abzubrechen, wenn es diese

aus gesundheitlichen Gründen nicht fortführen kann.

Es gibt viele Möglichkeiten, wie ein Kind dennoch sinnvoll in den

Unterricht eingebunden werden kann, zum Beispiel durch:

- Beobachtungsaufgaben

- Unterstützung der Mitschülerinnen bzw. Mitschüler/ Lehrerinnen und Lehrer

Bitte nehmen Sie Ihrem Kind nicht die Chance, sich nach seinen

Möglichkeiten am Unterricht zu beteiligen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

Herzliche Grüße

Ihre Sportlehrerinnen und Sportlehrer der 103. Grundschule