Informationen zur Handynutzung
Generell sollte davon ausgegangen werden, dass unsere Grundschüler in der Regel keine
Handys oder Smartwatchs mit zur Schule bringen.
Folgende Regelungen sind für die Handy- und Smartwatchnutzung
notwendig:
➢ Das Handy muss ausgeschaltet sein und verbleibt während der gesamten Unterrichtsund Hortzeit im Ranzen. Die Smartwatch darf keine Telefon- und Fotofunktion
enthalten.
➢ Telefonieren ist während der Schulzeit einschließlich der Hortzeit nicht gestattet.
Sollte trotzdem einmal ein Rückruf notwendig sein, hat dies ausschließlich über
eine Lehrkraft, einen Horterzieher oder das Sekretariat zu erfolgen.
➢ Mitteilungen der Eltern an die Lehrer oder Horterzieher müssen generell über den
Schul- bzw. Hortanschluss oder per Eintragung in das Hausaufgabenheft oder die
Hortkarte erfolgen.
➢ Eine Nutzung des Handys oder der Smartwatch als Fotoapparat,
Videokamera, MP3 – Player, Spiele-Konsole, sowie die Nutzung
des Internets und das Tauschen von Daten sind untersagt.
➢ Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass sich auf dem Handy
sowie der Smartwatch ihres Kindes keine jugendgefährdenden
oder gewaltverherrlichenden Inhalte befinden.
Dazu ist eine regelmäßige Kontrolle des Handys und der
Smartwatch notwendig.
➢ Wir behalten uns ebenfalls vor, bei wiederholter Zuwiederhandlung gegen diese
Regeln das Handy oder die Smartwatch vorübergehend einzubehalten und durch
einen Erziehungsberechtigten abholen zu lassen. (§39 Sächs.Schulgesetz – “Erziehungsund Ordnungsmaßnahmen”)
➢ Bei Verlust oder Beschädigung von Handys und Smartwatchs besteht keine Haftung
durch die Schule oder den Hort.