Informationen zur Handynutzung

Generell sollte davon ausgegangen werden, dass unsere Grundschüler in der Regel keine Handys mit zur Schule bringen. Sollten die Eltern es trotzdem wünschen, dann beantragen sie dies formlos für jeweils ein Schuljahr bei der Klassenleiterin.
Die Genehmigung erteilt die Klassenleiterin (in schriftlicher Form) nur dann, wenn das Handy als Sicherheit für den Schulweg benötigt wird oder andere zwingende Gründe vorliegen.
Eine Liste aller Handygenehmigungen der Klasse wird durch die Klassenleiterin dem Schulleiter übergeben.

Folgende Regelungen sind für die Handynutzung notwendig:

  • Das Handy muss lautlos gestellt sein und verbleibt im Ranzen.
  • Telefonieren ist während der Schulzeit einschließlich der Hortzeit nicht gestattet. Sollte trotzdem ein Rückruf einmal notwendig sein, muss das Kind die Aufsichtsperson fragen.
  • Mitteilungen der Eltern an die Lehrer oder Horterzieher müssen generell über den Schul- bzw. Hortanschluss erfolgen.
  • Eine Nutzung des Handys als Fotoapparat, Videokamera, MP3 – Player, Spiele-Konsole, sowie die Nutzung des Internets und das Tauschen von Daten sind untersagt.
  • Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass sich auf dem Handy ihres Kindes keine jugendgefährdenden oder gewaltverherrlichenden Inhalte befinden. Dazu ist eine regelmäßige Kontrolle des Handys notwendig.
  • Bei Verstoß gegen eine dieser Regelungen kann die Handygenehmigung wieder entzogen werden.
  • Handys sind in der Schule nicht versichert.